Seit 2010 gilt für gefährliche Abfälle das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV). Sämtliche Nachweise über die Entsorgung gef. Abfälle müssen elektronisch geführt werden. Für jeden Transport muss ein Entsorgungsnachweis und Begleitschein beantragt, elektronisch signiert und gespeicht werden. Gerne übernehmen wir es für Sie.
Abfallarten:
170605 * asbesthaltige Baustoffe
170603* Dämmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder enthält
170204* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder verunreinigt sind (Brandschäden)
170303 PAK haltige Abfälle
170503* Boden u. Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
170301* kohlenteerhaltige Bitumengemische
200121* Leuchtstoffröhren
weiter Abfallarten nach Rücksprache